Ein Freund berichtete mir seine Leidensgeschichte: Vor geraumer zeit, es war August, schaffte ich mir mein erstes auto an, einen VW Polo BJ 2000. Es war natürlich ein gebrauchter, da ich als Zivildienstleistender kein unerschöpfliches Budget besitze.
Kurze info zum Verkäufer: Der Verkäufer kaufte das Auto von jemand anderem. Er selbst ist Mechaniker in der Werkstatt seines Vaters. Das Auto stand auf dem Firmengelände zum Kauf bereit.
Nach einer Probefahrt entschloss ich mich, das auto zu nehmen - für 2500 Euro. Also fuhr ich ein paar wochen mit meinem stolzen besitz herum, plötzlich: Öldrucklampe blinkt. Angehalten, Ölstand gemessen, alles war okay, doch wieder zurück zum Verkäufer weils doch komisch ist. Er sagte es sei der Öldruckschalter - VW Polo Krankheit und ein Fehler in der Konsole, ich kanns einfach ignorieren, bis er die Teile bei sich hat. Weil er mich mit herablassenden Sprüchen genervt hat, ging ich zu einner anderen Werkstatt, die hat mir ein mittel ins Öl gegeben, dadurch sollte der Öldruck steigen, der sehr nieder war. Doch besser wurds nicht. Heute hatt ich wieder einen Termin für die Werkstatt in Brandenburg. Diagnose: Kurbelwelle kaputt!
Der Verkäufer musste das gewusst haben, weil daran herumgefummelt wurde. (Spuren, Kratzer vom Werkzeug usw) Beim Kauf wurde ICH lediglich aufgeklärt, dass es ein Unfallwagen ist, jedoch alles wieder repariert wurde. Verkauft wurde er jedoch formal an meinen Herrn Vater, da er den KV unterschrieben hat. Der wurde von ihm nicht aufgeklärt. Allerdings handelt es sich um einen Privatverkauf ohne Garantie und Gewährleistung.
So, jetzt ist dein schlauer rat gefragt, es geht ja um mein auto. Weißt du vl. welche möglichkeiten ich habe? Muss der VK das auto zurücknehmen oder die reparaturen übernehmen? Oder sonst was?
Oder hab ich einfach Pech gehabt?
Ich kann dazu nur folgendes sagen:
Privatverkauf ohne Garantie und Gewährleistung ist es nur, wenn dies beim KV ausdrücklich steht. Ansonsten ist auch bei Privatverkäufen 1 Jahr lang Gewährleistung. Zudem wäre dies ein verschwiegener Mangel und das kannst du ihm durchaus ankreiden. Also ich würde, bei Nichteinsicht, einen Anwalt konsultieren, dann sollte dieser Herr sehr schnell zu überzeugen sein.
Mein Kollege aus Potsdam hatte auch ein ähnliches Problem, ihm wurde ein Hagelschaden verheimlicht bzw. die Reperatur wurde nicht fachmännisch durchgeführt, woraufhin der Käufer aus Berlin das Auto wieder zurücknehmen musste, soweit ich weiß.
Ich gebe keine Gewährleistung für meine Informationen, meine aber das sie so stimmen.
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